Dann ist es wieder einmal an der Zeit für mich, den Fotorucksack zu packen und in den Wald zu ziehen, um die Orte aufzusuchen, an denen er meist sehr reichlich blüht!
Im letzten Monat war es so weit und ich freue mich, heute einige der Bilder, welche auf dieser Tour entstanden sind, diesem Blogbeitrag zu widmen.
Die sonst eher unscheinbaren Bärlauchpflanzen werden zur Blütezeit zum echten "Hingucker" und schmücken so oft Flächendeckend den Waldboden oder wie hier dieses Bachufer!
Ist man zur Blütezeit in einem Gebiet mit größerem Bärlauchvorkommen unterwegs, so kann man sich mit ziemlicher Sicherheit getrost auf seinen Geruchssinn verlassen um ihn zu finden, denn er verströmt einen recht starken und eindeutigen "Knoblauchgeruch" der sich bei intensivem Kontakt sogar an Haut und Kleidung heftet und somit braucht man eigentlich immer nur "der Nase nach" zu gehen.
Der Bärlauch wächst überall in Europa noch häufig und die größten Vorkommen an Bärlauch finden sich in halbschattigen Laubwäldern und Auwäldern.
Im südlichen Deutschland ist der Bärlauch überall sehr verbreitet, im Norden allerdings seltener.
In Brandenburg und Hamburg wird er in der Roten Liste der Kategorie 1 "vom Aussterben bedroht" geführt, in Bremen gilt er als extrem selten und in Schleswig-Holstein wird er als "potenziell gefährdet" eingestuft.
Bereits im Mittelalter wurde der Bärlauch als Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanze geschätzt und verwendet und auch heute noch wird er eifrig zum Verzehr gesammelt oder auch im Garten kultiviert.
Vorwiegend die Blätter finden verwendung, z.B. frisch als Gewürz, für Dip-Saucen, Kräuterbutter und Pesto oder ganz allgemein als Gemüse in der Frühjahrsküche.
Sammeln sollte man ihn jedoch nur, wenn man sich wirklich auskennt, denn immer wieder kommt es zu teils tödlichen Verwechslungen mit den Blättern der Maiglöckchen oder des Aronstabs, welche für
den Laien zwar ähnlich wirken, aber extrem giftig sind.
Und auch wenn der Bärlauch nicht unter Naturschutz steht, ist das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten nur dann gestattet, wenn die entsprechende Schutzverordnung es zulässt.
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes genießt der Bärlauch auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersagt, „ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen“. Die Pflanzen dürfen nur für den Eigenbedarf gesammelt werden; die gewerbliche Nutzung von Bärlauchbeständen hingegen muss behördlich genehmigt werden.
Die Bärlauchfotografie hier im Wald, bei speziellen Bedingungen, verlangte oft eine erhöhte Aufmerksamkeit um der Schönheit der Natur auch gerecht zu werden und meinen Eindruck vor Ort in etwa vermitteln zu können.
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Michael Prothmann (Sonntag, 21 Juni 2015 14:27)
Hallo Marina,
sehr schöne und stimmungsvolle Bilder hast Du da mal wieder gemacht.
Gibt es diesen Bachlauf hier in unserer Nähe, oder warst Du mal wieder mit dem Landy Unterwegs ?
Ich habe gerade Bötchen mit Bärlauchcreme gegessen. Er sieht also nicht nur sehr fotogen aus, er schmeckt auch. ;-))
Liebe Grüße Michael
• Marina (Sonntag, 21 Juni 2015 16:37)
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Hallo Michael,
freut mich sehr, wenn Dir meine Bärlauch-Bilder gefallen
und auch das er dir so gut schmeckt ;) !
Du hast Recht, ich war mal wieder mit dem Landy unterwegs,
da der kleine Bach nicht gerade "um die Ecke" liegt.
Allerdings war es nur ein Kurztrip, mit ca. 1,5 Std. Fahrzeit.
Mehr Infos bekommst du in der nächsten Mail...
Liebe Grüße
Marina
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